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   VerfGH Sachsen, 30.09.2016 - 95-IV-16   

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https://dejure.org/2016,32919
VerfGH Sachsen, 30.09.2016 - 95-IV-16 (https://dejure.org/2016,32919)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 30.09.2016 - 95-IV-16 (https://dejure.org/2016,32919)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 30. September 2016 - 95-IV-16 (https://dejure.org/2016,32919)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • VerfGH Sachsen, 15.11.2013 - 77-IV-13
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 30.09.2016 - 95-IV-16
    Entscheidungen, mit denen Gerichte Anhörungsrügen zurückweisen, sind nicht mit der Verfassungsbeschwerde angreifbar, weil sie keine eigenständige Beschwer schaffen, sondern allenfalls eine bereits durch die Ausgangsentscheidung eingetretene Verletzung rechtlichen Gehörs durch die unterbliebene fachgerichtliche "Selbstkorrektur" fortbestehen lassen (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. November 2013 - Vf. 77-IV-13 [HS]/ Vf. 78-IV-13 [e.A.]; Beschluss vom 26. März 2015 - Vf. 55-IV-14; st. Rspr.).

    Da der Beschwerdeführer vor dem Verfassungsgerichtshof die Ausgangsentscheidung angreifen und auf die gerügte Gehörsverletzung hin überprüfen kann, besteht kein Rechtsschutzbedürfnis an einer zusätzlichen Überprüfung der Entscheidung über die Anhörungsrüge (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. November 2013 - Vf. 77-IV-13 [HS]/Vf. 78-IV-13 [e.A.] unter Verweis auf BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2007 - 2 BvR 746/07; Beschluss vom 4. September 2008, BVerfGK 14, 238 [243]).

  • VerfGH Sachsen, 30.09.2014 - 19-IV-14
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 30.09.2016 - 95-IV-16
    vom 30. September 2014 - Vf. 19-IV-14; Beschluss vom 28. Januar 2016 - Vf. 90-IV-15 m. w. N.).

    Des Weiteren liegt ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör auch vor, wenn ein Gericht ohne vorherigen Hinweis in seiner Entscheidung auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, der vorher nicht Gegenstand einer Erörterung gewesen ist und mit dem ein gewissenhafter und kundiger Prozessvertreter nicht zu rechnen brauchte (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 26. April 2001 - Vf. 62-IV-00; Beschluss vom 30. September 2014 - Vf. 19-IV-14; Beschluss vom 11. Dezember 2014 - Vf. 33-IV-14; st. Rspr.).

  • VerfGH Sachsen, 28.01.2016 - 90-IV-15
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 30.09.2016 - 95-IV-16
    vom 30. September 2014 - Vf. 19-IV-14; Beschluss vom 28. Januar 2016 - Vf. 90-IV-15 m. w. N.).

    Die Grenze des verfassungsrechtlich Zulässigen wird erst dann überschritten, wenn die Ablehnung oder Nichtberücksichtigung eines Beweisantrages im Prozessrecht keine Stütze findet (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Januar 2016 - Vf. 90-IV-15; Beschluss vom 18. Januar 2007 - Vf. 80-IV-06; Beschluss vom 12. September 2002 - Vf. 1-IV-02).

  • BVerfG, 04.09.2008 - 2 BvR 2162/07

    Anforderungen an die Substantiierung einer gegen die Verletzung des Anspruchs auf

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 30.09.2016 - 95-IV-16
    Da der Beschwerdeführer vor dem Verfassungsgerichtshof die Ausgangsentscheidung angreifen und auf die gerügte Gehörsverletzung hin überprüfen kann, besteht kein Rechtsschutzbedürfnis an einer zusätzlichen Überprüfung der Entscheidung über die Anhörungsrüge (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. November 2013 - Vf. 77-IV-13 [HS]/Vf. 78-IV-13 [e.A.] unter Verweis auf BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2007 - 2 BvR 746/07; Beschluss vom 4. September 2008, BVerfGK 14, 238 [243]).
  • BVerfG, 20.06.2007 - 2 BvR 746/07

    Teils unzulässige, im übrigen unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 30.09.2016 - 95-IV-16
    Da der Beschwerdeführer vor dem Verfassungsgerichtshof die Ausgangsentscheidung angreifen und auf die gerügte Gehörsverletzung hin überprüfen kann, besteht kein Rechtsschutzbedürfnis an einer zusätzlichen Überprüfung der Entscheidung über die Anhörungsrüge (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. November 2013 - Vf. 77-IV-13 [HS]/Vf. 78-IV-13 [e.A.] unter Verweis auf BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2007 - 2 BvR 746/07; Beschluss vom 4. September 2008, BVerfGK 14, 238 [243]).
  • VerfGH Sachsen, 26.03.2015 - 55-IV-14

    Zum Teil erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Kostenentscheidung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 30.09.2016 - 95-IV-16
    Entscheidungen, mit denen Gerichte Anhörungsrügen zurückweisen, sind nicht mit der Verfassungsbeschwerde angreifbar, weil sie keine eigenständige Beschwer schaffen, sondern allenfalls eine bereits durch die Ausgangsentscheidung eingetretene Verletzung rechtlichen Gehörs durch die unterbliebene fachgerichtliche "Selbstkorrektur" fortbestehen lassen (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. November 2013 - Vf. 77-IV-13 [HS]/ Vf. 78-IV-13 [e.A.]; Beschluss vom 26. März 2015 - Vf. 55-IV-14; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 27.09.2007 - 105-IV-07

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung wegen erneuter Straffälligkeit;

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 30.09.2016 - 95-IV-16
    Es soll als Prozessgrundrecht sicherstellen, dass die Entscheidung frei von Verfahrensfehlern ergeht, die ihren Grund in unterlassener Kenntnisnahme und Nichtberücksichtigung des Sachvortrages eines Beteiligten haben (SächsVerfGH, Beschluss vom 29. März 2010 - Vf. 123-IV-09; Beschluss vom 27. September 2007 - Vf. 105-IV-07; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 11.12.2014 - 33-IV-14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen ein Prozessurteil des Sächsischen

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 30.09.2016 - 95-IV-16
    Des Weiteren liegt ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör auch vor, wenn ein Gericht ohne vorherigen Hinweis in seiner Entscheidung auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, der vorher nicht Gegenstand einer Erörterung gewesen ist und mit dem ein gewissenhafter und kundiger Prozessvertreter nicht zu rechnen brauchte (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 26. April 2001 - Vf. 62-IV-00; Beschluss vom 30. September 2014 - Vf. 19-IV-14; Beschluss vom 11. Dezember 2014 - Vf. 33-IV-14; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 29.03.2010 - 123-IV-09
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 30.09.2016 - 95-IV-16
    Es soll als Prozessgrundrecht sicherstellen, dass die Entscheidung frei von Verfahrensfehlern ergeht, die ihren Grund in unterlassener Kenntnisnahme und Nichtberücksichtigung des Sachvortrages eines Beteiligten haben (SächsVerfGH, Beschluss vom 29. März 2010 - Vf. 123-IV-09; Beschluss vom 27. September 2007 - Vf. 105-IV-07; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 18.01.2007 - 80-IV-06

    Anforderung an die Darlegungspflicht i.R.e. Verfassungsbeschwerde zu etwaigen

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 30.09.2016 - 95-IV-16
    Die Grenze des verfassungsrechtlich Zulässigen wird erst dann überschritten, wenn die Ablehnung oder Nichtberücksichtigung eines Beweisantrages im Prozessrecht keine Stütze findet (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Januar 2016 - Vf. 90-IV-15; Beschluss vom 18. Januar 2007 - Vf. 80-IV-06; Beschluss vom 12. September 2002 - Vf. 1-IV-02).
  • VerfGH Sachsen, 26.04.2001 - 62-IV-00
  • VerfGH Sachsen, 10.12.2009 - 97-IV-09
  • VerfGH Sachsen, 12.09.2002 - 1-IV-02
  • VerfGH Sachsen, 31.05.2016 - 4-IV-16
  • VerfGH Sachsen, 27.02.2018 - 121-IV-17
    Es soll als Prozessgrundrecht sicherstellen, dass die Entscheidung frei von Verfahrensfehlern ergeht, die ihren Grund in unterlassener Kenntnisnahme und Nichtberücksichtigung des Sachvortrages eines Beteiligten haben (SächsVerfGH, Beschluss vom 30. September 2016 - Vf. 95-IV-16; Beschluss vom 29. März 2010 - Vf. 123-IV-09; Beschluss vom 27. September 2007 - Vf. 105-IV-07; st. Rspr.).

    Dabei liegt ein Verstoß gegen den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs auch dann vor, wenn ein Gericht ohne vorherigen Hinweis in seiner Entscheidung auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, der zuvor nicht Gegenstand einer Erörterung gewesen ist und mit dem ein gewissenhafter und kundiger Prozessvertreter nicht zu rechnen brauchte (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 30. September 2014 - Vf. 19-IV-14; Beschluss vom 11. Dezember 2014 - Vf. 33-IV-14; Beschluss vom 30. September 2016 - Vf. 95-IV-16; st. Rspr.).

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